§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitrags Klasse: Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr:
01 Jugendliche bis 18 Jahre Euro 25,--
02 Erwachsene über 18 Jahre Euro 50,--
03 Studenten/Schüler Euro 25,--
04 Rentner / Pensionäre Euro 50,--
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.03.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
§ 4 Vereinskonto
IBAN: DE11 8105 2000 0901 0356 02
BIC : NOLADE21HRZ