Demografie geht jeden an
Jung und Alt gestalten Osterwieck
 
 
 

 



Beitragsordnung

                                                                      § 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

                                                                      § 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

                                                                      § 3 Beiträge

Beitrags Klasse:                  Mitgliedsform                       Beitragshöhe pro Jahr:

01                                      Jugendliche bis 18 Jahre               Euro 25,--

02                                      Erwachsene über 18 Jahre            Euro 50,--

03                                      Studenten/Schüler                         Euro 25,--

04                                      Rentner / Pensionäre                     Euro 50,--

Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.03.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

                                                          § 4 Vereinskonto

IBAN: DE11 8105 2000 0901 0356 02
BIC  :  NOLADE21HRZ